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Flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der persönlichen Versorgungssituation

Schwerbehinderung anerkennen lassen - Ausweis beantragen:
Neben den Leistungen der Pflege- und Krankenkassen, eröffnet die Anerkennung einer Behinderung zahlreiche organisatorische und lebenspraktische Erleichterungen, je nach Schwere und Art der vorhandenen Einschränkungen. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch hier durch den gesamten Antragsprozess.

Grad der Behinderung (SGB IX)


In folgenden Bereichen unterstützen wir Sie gerne. Wenn Ihr Anliegen bzw. Bereich nicht dabei ist, sprechen Sie uns gerne persönlich an:

Antragsstellung

Wenn Sie im alltäglichen Leben durch eine aktuelle, dauerhafte oder von Geburt an bestehende Erkrankung stark beeinträchtigt sind, können Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen. Die Antragstellung erfolgt beim Versorgungsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Wir unterstützen Sie gern beim Ausfüllen der Formulare und bei der Vorbereitung der dazu einzureichenden medizinischen Akten.

Widerspruch & Klage

Wenn Sie sich im Bezug auf die GdB Entscheidung ungerecht behandelt fühlen, können Sie Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie gern dabei. Wird ihr Widerspruch abgelehnt, kann Klage eingereicht werden. Dies sollten Sie möglichst mit einem Anwalt für Sozialrecht tun – entsprechende Fachanwälte empfehlen wir Ihnen gern.

Vorbereitung der medizinischen Akten

Dazu gehören: Befundberichte, ärztliche Gutachten, Krankenhausberichte, Kurentlassungsberichte, EKG-, Laborberichte über Ihren aktuellen Gesundheitszustand in Kopie sowie gegebenenfalls krankheitsspezifische Belege wie ein „Blutzuckertagebuch“ bei Diabetikern. Außerdem bereits vorhandene Gutachten von anderen Stellen (z.B. Kranken-, Pflegekasse, Bezirksamt, Rententräger, Berufsgenossenschaft, Agentur für Arbeit)

Grundberatung zu den möglichen Merkzeichen

• G — Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
• aG — Außergewöhnliche Gehbehinderung
• H — Hilflosigkeit
• Bl — Blindheit
• Gl — Gehörlosigkeit
• TBl — Taubblindheit
• B — Begleitperson
• RF — Rundfunk/Fernsehen

Zugehörigkeit zu Sondergruppen

• Kriegsbeschädigt
• EB — Entschädigungsberechtigt
• VB — Versorgungsberechtigt

Weitere Merkzeichen nach Landesrecht

• T — Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst (Berlin)
*Zu nicht aufgeführten Besonderheiten in Ihrem Bundesland können Sie uns gerne persönlich ansprechen.

Finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen

Wird ein Mensch durch Krankheit, Unfall oder Behinderung pflegebedürftig, ganz gleich ob alt oder jung, so deckt die soziale Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Den Rest müssen die Betroffenen und ihre Angehörigen in der Regel selbst tragen. Viele Familien kommen dadurch in eine dauerhafte finanzielle Schieflage. Dann gibt es die Möglichkeit die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII zu beantragen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Beantragung.

Persönliches Budget

Mit dem Persönlichen Budget können Pflegebedürftige anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Damit können Menschen mit Behinderungen den "Einkauf" der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln. Als Experten in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Für ein Persönliches Budget müssen Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden Antrag beim Leistungsträger stellen. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.